Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Arthur Weber AG (gültig ab 1. Januar 2009)
Preise Unsere Preise sind grundsätzlich freibleibend. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige den Marktverhältnissen anzupassen. Für die Rechnungsstellung von Betonstahl, Matten und Zubehör sind die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Bestimmungen und Preise massgebend.
Lieferung per Camion · Bei einem Auftragswert von unter Fr. 200.— netto exkl. MWST verrechnen wir einen Transportkostenanteil von Fr. 30.––. · Bei einem Auftragswert von mindestens Fr. 200.— netto exkl. MWST wird ein Logistik-Zuschlag von 2,1% vom Netto-Warenwert vor MWST erhoben, mindestens aber Fr. 21.--. (Ausnahme Warengruppe 314 – Pfahlarmierung – 3,5 % Zuschlag, mindestens Fr. 70.--) · Für den Ablad mit LKW-Kran verrechnen wir Fr. 14.— pro Kranzug.
Abholaufträge der Warengruppen 100 – 500 (Handelsstähle, Metalle, Armierungsstahl,
Bauzubehör, Haustechnik und Wasserversorgung) Für Abholaufträge erfolgt auf dem Netto-Warenwert ein Vorfrachtzuschlag von 0,8 %, mindestens aber Fr. 3.--.
Mindestfakturabetrag Als Mindestfakturabetrag verrechnen wir Fr. 40.— exkl. MWST.
Rüstposition Für die Warengruppen 100 – 500 wird für Bewehrungsstahl sowie Flach- und Langprodukte pro Position ein Zuschlag von Fr. 5.30 berechnet.
Werkszeugnisse Für Werkszeugnisse nach DIN EN 10204-2.2 werden Fr. 30.— pro Zeugnis verrechnet.
Porto/Verpackung Lieferant Bei Kundenbestellungen werden Porto und Verpackung des Lieferanten 1:1 weiterverrechnet.
Gewährleistung Als Handelsunternehmen bieten wir die Gewährleistung nach Massgabe unserer Lieferanten. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel aufgrund der natürlichen Abnützung, unsachgemässer Verwendung und Wartung sowie aufgrund der Missachtung von Vorschriften und Richtlinien zur Anwendung oder Verwendung der gelieferten Güter. Die Haftung der Arthur Weber AG beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel sind innert 10 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Spätere Anliegen werden nur bei verdeckten Mängeln entgegengenommen.
Retouren Rücksendungen, die nicht auf falscher Lieferung des Lieferanten beruhen, werden nur nach vorheriger Verständigung und in einwandfreiem Zustand zurückgenommen. Retouren, die kurrante Lagerartikel betreffen, unterliegen einem Umtriebsabzug von 20%. Dieser Abzug beträgt in jedem Fall mindestens Fr. 40.--. Retouren, die speziell bestellte Artikel betreffen, unterliegen dem Abzug unseres Lieferanten. Extrafahrten für Retouren und Frachtkosten für Rücksendungen an unseren Lieferanten werden zusätzlich belastet, ebenfalls die eventuell nötige Reinigung des Materials.
Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind generell innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Bei Zielüberschreitungen werden 5% Verzugszins ab Verfalldatum berechnet. Pro Mahnung werden Fr. 25.— Umtriebsspesen berechnet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt unser Rechtsdomizil Schwyz.
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